AGB´s

§ Allgemeine Geschäftsbedingungen - TanzCentrum "Die 3"

 

§ 1 Sitz der Tanzschule und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

Sitz der Tanzschule TanzCentrum "Die 3" ist 22844 Norderstedt, Alter Kirchenweg 41.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle anderen vom TanzCentrum "Die 3" durchgeführten auswärtigen Veranstaltungen.

 

§ 2 Unterrichtstage und -Zeiten

Die Unterrichtstage und -zeiten für den Kursus sind im Stundenplan festgelegt und sind aus dem Kursusplan ersichtlich. Es bleibt jedoch vorbehalten, die Tanzstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert.

 

§ 3 Parkmöglichkeiten

Der Parkplatz auf dem Grundstück der Tanzschulen in Norderstedt kann bis auf Widerruf von den Teilnehmern während der Kursuszeiten kostenlos benutzt werden. Das Abstellen von Fahrzeugen geschieht auf eigenes Risiko, eine Haftung für eventuelle Schäden oder Verlust wird seitens des TanzCentrum "Die 3" nicht übernommen.

 

§ 4 Video-Überwachung

Die Tanzschule in Norderstedt kann aus Sicherheitsgründen innen und außen mit Video-Kameras überwacht werden und die Vorgänge mit Video-Recordern aufgezeichnet werden. Die Teilnehmer erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden, sowie mit einer Verwertung der Aufnahmen bei eventuell auftretenden Schadensereignissen. Weiter kann die Tanzschule (Gruppen-)Fotos und Filmaufnahmen auf (Tanz-)Veranstaltungen und Vorführungen anfertigen. Diese dürfen zur Darstellung der Veranstaltung verwertet werden. Die Veröffentlichung wird zusätzlich auf der Veranstaltung angekündigt.

 

§ 5 Kleiderablage

Die Kleiderablage im TanzCentrum "Die 3" ist unentgeltlich. Die Garderoben befinden sich außerhalb der Säle. Für eventuell beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke wird eine Haftung nicht übernommen.

Es besteht aber die Möglichkeit, Garderoben gegen Gebühr aufzugeben. Die Kleidung wird von Beauftragten des TanzCentrum "Die 3" oder von den Tanzlehrern entgegengenommen. In diesen Fällen wird für beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke eine Haftung bis zu € 255,65 übernommen.

Nach der Versammlungsstättenverordnung, der die Tanzschule unterliegt, ist ein Mitnehmen von Garderoben in den Saal aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Ebenso ist das Ablegen der Garderobe im Barbereich o.ä. nicht erlaubt.

 

§ 6 Getränke

Das TanzCentrum "Die 3" ist voll konzessioniert, es können dort Getränke gekauft werden. Aus diesem Grunde ist es nicht gestattet, Getränke und Lebensmittel mitzubringen und in den Räumen zu verzehren.

 

§ 7 Honorar

Das Honorar für die Tanzkurse ergibt sich aus dem Kursusplan. Angegeben ist immer das Honorar für eine Person. Es ist mit der Anmeldung fällig und muss auf das Konto des TanzCentrum "Die 3" überwiesen werden bzw. wird vom Konto abgebucht, wenn dem TanzCentrum "Die 3" eine Lastschrifteinzugsermächtigung gegeben wird. Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmen möglich.


Das Honorar wird auch dann voll erhoben, wenn der Kursus nicht oder nur teilweise besucht wird. Die Anmeldung ist immer bindend.

 

§ 8 Paarweises Tanzen

Das TanzCentrum "Die 3" versteht beim Unterricht in den Kursen, die ein paarweises Tanzen beinhaltet, nur ein Zusammentanzen eines Herrn mit einer Dame bzw. eines Jungen mit einem Mädchen. Für gleichgeschlechtliche Paare bieten wir Sonderkurse an.

 

§ 9 Casino-, Club- und Tanzkreismitgliedschaften

Für die Casino-, Club- und Tanzkreismitgliedschaften gelten darüber hinaus gesonderte Vertragsergänzungen, die sich aus den Anmeldungen selbst ergeben. Diese beziehen sich in erster Linie auf Honorare, Unterrichtszeiten, Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen.

 

§ 10 Abweichende Vereinbarungen

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden und haben nur in dieser Form Gültigkeit.

 

§ 11 Rechtswirksamkeit

Sollten diese Geschäftsbedingungen in einzelnen Teilen nicht rechtswirksam sein, so behalten sie im Übrigen ihre Gültigkeit.

 

§ 12 Gerichtsstand

Der Gerichtsort aller Tanzschulen ist Norderstedt.

 

§ 13 Hausordnung

Die anliegende Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem Kursus oder dem Tanzclub führen, ohne dass ein Honorarerstattungsanspruch des Betroffenen besteht.

 

§ 14 Internet-Anmeldungen

Für die Anmeldung zum Tanzkursus per Internet müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB und die Hausordnung akzeptieren.

 

Mit Ihrer Anmeldung per Internet geben Sie gegenüber dem TanzCentrum "Die 3" ein verbindliches Angebot zum Erwerb eines Tanzkurses bzw. Tanzclubs ab. Der Vertragsschluss kommt zustande, indem das TanzCentrum "Die 3" Ihr Angebot mit Abschluss Ihrer Anmeldung ohne weiteres annimmt. Sie verzichten auf die ausdrückliche Erklärung der Annahme Ihres Angebots. Der Vertragstext auf Grundlage Ihrer Angaben wird nach Vertragsabschluss gespeichert, ohne Ihnen zugänglich zu sein.


Der Vertragsabschluss wird auf Wunsch durch eine eMail bestätigt. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt auch dann erhalten, wenn Sie keine Bestätigungs-eMail erhalten, z. B. weil Sie eine fehlerhafte oder keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben oder weil die eMail durch fehlerhafte Weiterleitung bei Ihnen nicht angekommen ist.

 

Norderstedt, 1. April 2007

Hausordnung TanzCentrum "Die 3"
als Anlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen


Der Unterricht beginnt pünktlich zu den im Kursusplan bzw. im Stundenplan festgelegten Zeiten. Im eigenen wie auch im Interesse der übrigen Teilnehmer ist ein rechtzeitiges und regelmäßiges Erscheinen zu den Tanzstunden notwendig.

Zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Unterrichts ist es erforderlich, dass die Teilnehmer während der Kursuszeiten im Haus bleiben.

Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten des TanzCentrum "Die 3" ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss aus dem Kursus führen.

Es wird auf gepflegte Kleidung Wert gelegt. Für den Abschlussball ist festliche Garderobe vorgeschrieben (Damen im Kleid oder Rock mit festlicher Bluse, Herren im Jackett mit Krawatte oder Fliege). Diese Kleidungsvorschriften gelten auch für mitgebrachte Gäste.

Sollte einem Teilnehmer oder Gast wegen des Nichtbeachtens der Kleiderordnung der Zutritt zum Ball verwehrt werden, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Einlassgebühren.

Mit Rücksicht auf die Schuhe der anderen Teilnehmer und auf den gepflegten Zustand der Tanzflächen ist ein Tragen von Schuhen mit Metallteilen oder spitzen Absätzen untersagt.

Um Nachbarn nicht zu stören, wird um Ruhe beim Kommen und Gehen und um Vermeidung von Ansammlungen vor dem Eingang und auf den Parkplätzen gebeten.

Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Fahrzeugen (auch Kinderwagen o.ä.) im Eingangsbereich oder auf Gehwegen vor dem TanzCentrum "Die 3" aus den Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung heraus untersagt ist.

Im Übrigen hat sich jeder Kursus- bzw. Casino-, Club- und Tanzkreisteilnehmer so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Tanzkurse gewährleistet ist.


Norderstedt, 1. April 2007